Corona-Maßnahmen über Weihnachten – Der Lockdown geht weiter

Wegen der hohen Corona-Infektionszahlen haben Bund und Länder am Sonntag einen harten Lockdown beschlossen, der am kommenden Mittwoch in Kraft treten soll. Der seit Anfang November geltende Teil-Lockdown hat nicht gereicht, um das exponentielle Wachstum der Corona-Neuinfektionen zu stoppen. Der harte Lockdown soll bis zum 10. Januar dauern. Geschäfte außer Lebensmittel- und Drogerieläden müssen schließen. In Schulen wird der Präsenzunterricht ausgesetzt. Wir haben euch in diesem Artikel die Regelungen ab dem 16. Dezember zusammengefasst.

Regelungen ab dem 16. Dezember

Kontakte: Private Treffen sind weiterhin auf den eigenen und einen weiteren Haushalt, in jedem Fall aber auf maximal fünf Personen zu beschränken. Kinder bis 14 Jahre sind hiervon ausgenommen.

Weihnachten: Vom 24. bis 26. Dezember werden dann mehr Kontakte möglich. Die Länder sollen in Abhängigkeit von ihrem jeweiligen Infektionsgeschehen in dieser Zeit Treffen mit vier über den eigenen Hausstand hinausgehenden Personen zulassen. Hinzu kommen Kinder bis 14 Jahre aus dem engsten Familienkreis, also von Ehegatten, Lebenspartnern und Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, außerdem Verwandten in gerader Linie, Geschwister, Geschwisterkinder und deren jeweiligen Haushaltsangehörigen – „auch wenn dies mehr als zwei Hausstände oder 5 Personen über 14 Jahren bedeutet“.

Einzelhandel: Der Einzelhandel wird vom 16. Dezember bis zum 10. Januar geschlossen. Ausnahmen gelten für Geschäfte, die den täglichen Bedarf decken. Dazu zählen: Lebensmittelläden, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte; Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Kfz-Werkstätten, Fahrradwerkstätten, Banken und Sparkassen, Poststellen, Reinigungen, Waschsalons, Zeitungsverkauf, Tierbedarf, Futtermittelmärkte, Weihnachtsbaumverkauf und Großhandel.

Schulen: Für Klasse 1 bis 7 wird die Präsenzpflicht ausgesetzt. Ab Klasse 8 und an Berufskollegen wird komplett auf Distanzlernen umgestellt. Für fehlende Betreuung der Kinder wird eine Notfallbetreuung sichergestellt. Abschlussklassen können gesonderte Regelungen gelten.

Kitas: Für Eltern werden zusätzliche Möglichkeiten geschaffen, für die Betreuung der Kinder im genannten Zeitraum bezahlten Urlaub zu nehmen. Kinder können dennoch in die Kitas gebracht werden.

Arbeitsplatz: Arbeitgeber werden dringend gebeten zu prüfen, ob Unternehmen entweder durch Betriebsferien oder großzügige Homeoffice-Lösungen geschlossen werden können.

Alkohol: Das Trinken alkoholischer Getränke im öffentlichen Raum wird untersagt. Verstöße werden mit einem Bußgeld belegt.

Silvester: Der Verkauf von Pyrotechnik zu Silvester wird generell verboten. Die rechtlichen Rahmenbedingungen dafür klärt der Bund. Am Silvestertag und Neujahrstag gelten bundesweit zudem ein An- und Versammlungsverbot sowie ein Feuerwerksverbot auf vielbesuchten Plätzen, die von den Kommunen festgelegt werden.

Friseure: Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Friseursalons, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe werden geschlossen.

Notwendige Behandlungen: Medizinisch notwendige Behandlungen, zum Beispiel Physio-, Ergo- und Logotherapien sowie Podologie/Fußpflege bleiben weiter möglich.

Gottesdienste: Gottesdienste in Kirchen, Synagogen und Moscheen sowie die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften sind nur zulässig, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern gewahrt werden kann. Es gilt Maskenpflicht auch am Platz, der Gemeindegesang ist untersagt. Wenn volle Besetzung erwartet wird, sollen sich die Besucher anmelden.

Altenpflege: Für Alten- und Pflegeheime sowie mobile Pflegedienste sollen besondere Schutzmaßnahmen getroffen werden. Der Bund unterstützt diese mit medizinischen Schutzmasken und durch die Übernahme der Kosten für Antigen-Schnelltests. Die Länder werden eine verpflichtende Testung mehrmals pro Woche für das Personal in den Alten- und Pflegeeinrichtungen anordnen. In Regionen mit erhöhter Inzidenz soll der Nachweis eines aktuellen negativen Corona-Tests für die Besucher verbindlich werden.

Hotspots: Bei extremen Infektionslagen (Inzidenz >200) sollen weitgehende Ausgangsbeschränkungen durchgesetzt werden.

Angela Merkel hat durchklingen lassen, dass die Maßnahmen eventuell auch nach dem 10. Januar verlängert werden oder gar verschärft werden müssen. Die Inzidenz in NRW hat am 14.12. die 200 erreicht, weswegen dort schon weitergehende Beschränkungen zu erwarten sind.

Bleibt gesund und haltet euch bitte an geltende Regeln!