Das Urlaubssemester – Beantragung und Bedingungen

Schon mal überlegt ein Urlaubssemester einzulegen? Mit in der Sonne liegen und Cocktails schlürfen wird dies nicht viel zu tun haben, wie du wahrscheinlich aber auch schon weißt, wenn du dich vorab ein wenig informiert hast. Wenn nicht, auch nicht schlimm, denn hier erfährst du jetzt, was du beachten musst.

Zunächst einmal: ein Urlaubssemester ist die offizielle Unterbrechung eines Semesters, was für ein- bis höchstens zwei Monate genehmigt werden kann, zumindest in den meisten Fällen und kann erst nach dem Abschluss des ersten Semesters beantragt werden. Ein Urlaubssemester wird generell nicht als Fachsemester angesehen, jedoch als Hochschulsemester gezählt, da der dir dein Studienplatz sozusagen „warm“ gehalten wird.

Fristen

Doch wie beantrage ich ein Urlaubssemester? Für die Beantragung wirst du dich wahrscheinlich an das Studiensekretariat in deiner Uni wenden müssen. Dies muss während der Rückmeldefrist für das kommende Semester geschehen, bedeutet, wenn es an der Zeit ist, mal wieder die Semestergebühren fließen zu lassen. Bei einer kurzfristigen Beurlaubung kann dies auch noch nach den ersten Wochen eines Semesters vonstattengehen. Das „freie“ Semester kann zunächst allerdings erst für ein Semester ausgesprochen werden, jedoch, nach Vorlage der Gründe, auf zwei Semester verlängert werden. Nach zwei Urlaubssemestern ist jedoch dein Kontingent für die restliche Zeit deines Studiums ausgeschöpft. Nach Abschluss und gegebenenfalls neuem Studium, kannst eine Beurlaubung zu den anfänglichen Bedingungen beantragen. Bei der Beantragung gilt jedoch generell: Je mehr Zeit vergangen ist, desto höher ist der bürokratische Aufwand.

BAföG bzw. generelle Förderung

Wer darüber nachdenkt ein Urlaubssemester zu nehmen, sollte sich im Voraus genügend Gedanken machen, ob er sich dies leisten kann. Denn, wenn deine Beantragung angenommen werden sollte und du normalerweise BAföG erhältst, wird dieses für dich gestrichen. Du erhältst ausschließlich weitere Unterstützung in Form von Auslands-BAföG, wenn du im Ausland ein Praktikum machen solltest.

Selbst, wenn du kein BAföG beziehst, gelten im Urlaubssemester andere Bedingungen für dich. Da du den Status des Studierenden verlierst, bist du für diesen Zeitraum voll versicherungspflichtig für die Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Als Student kannst du außerdem nicht beschäftigt werden. Auch der fortlaufende Bezug des Kindergeldes hängt davon ab, mit welchem Grund du ein Urlaubssemester beziehst. Generell gilt jedoch, solange du dich weiterbildest, jemanden pflegst, solltest du im Grunde diese Zahlung weiterhin erhalten. Falls du dich während deines Urlaubssemesters im Ausland aufhalten solltest, müsstest du möglicherweise eine Zusatzversicherung abschließen.

Semesterbeitrag/ Studentenausweiß/ Lehrveranstaltungen/ Prüfungen

Ob du dein Semesterticket weiterhin nutzen kannst, hängt von den Regeln deiner Hochschule ab. Es gibt Fälle in denen du dies weiterhin nutzen darfst, indem du ganz normal den Semesterbeitrag zahlst, es gibt jedoch auch Fälle, in denen dieses ticket nicht mehr gilt. Diese Gegebenheit solltest du mit deiner Universität abklären. Des weiteren solltest du klären, ob es möglich ist, an bestimmten Vorlesungen teilzunehmen und auch, ob du gewisse Klausuren mitschreiben kannst.

Doch nun zum eigentlich wichtigsten Teil – Wann kann ich mich überhaupt beurlauben lassen? Die meisten Gründe für eine Beurlaubung sind dabei Folgende:

Krankheit

In diesem Fall benötigst du ein Attest aus dem hervorgeht, dass es dir in dem betreffenden Semester ein ordnungsgemäßes Studium nicht möglich ist und du das Semester nicht abschließen kannst.

Schwangerschaft/ Elternzeit

Bei einer Schwangerschaft benötigst du eine Kopie des Mutterpasses und/ oder die Kopie der Geburtsurkunde. Im Falle einer Schwangerschaft kann außerdem die Länge der Beurlaubung variieren. Je nachdem können bei Schwangerschaft insgesamt bis zu sechs Semester je Kind, maximal bis zum dritten Lebensjahr genehmigt werden. Im Falle, des „Vaterschutzes“ kann sich der Mann erst ab der Geburt des Kindes beurlauben lassen.

Auslandsstudium/ Auslandspraktikum

Falls du dir ein Urlaubssemester nimmst, um ein Praktikum- oder dein Studium im Ausland zu machen, dann benötigst du dafür die Bestätigung des International Office oder eine Bestätigung der jeweiligen ausländischen Universität über deine Immatrikulation.

Praktikum

Bei einem Praktikum im Inland muss sich dieses mindestens über die Hälfte der Vorlesungszeit erstrecken. Außerdem benötigst du dich Bestätigung deiner Praktikumsstelle.

Pflege von Angehörigen

Im Falle, dass du einen Angehörigen deiner Familie pflegen musst, benötigst du ein ärztliches Attest aus dem die Pflegebedürftigkeit des Angehörigen hervorgeht. Außerdem brauchst du ein Nachweis eures Verwandtschaftsverhältnisses.

Alternativen zum Urlaubssemester wären außerdem, dass du über die Regelstudienzeit hinaus studierst. Du könntest dafür beispielsweise Klausuren schieben und dir weniger Veranstaltungen in deinen Stundenplan packen. Egal, wie du vorgehst, schreib dir am besten im Vorfeld eine Liste mit deinen Optionen und die dazugehörigen Pro- und Kontra-Punkte dazu. So erhältst du einen Überblick und kannst dich anschließend für die Option entscheiden, bei der die meisten Punkte dir zusagen. Wir wünschen dir bei deiner Entscheidung viel Erfolg!