Die Regeleung von Ausbildung in Deutschland – Das Berufbildungsgesetz

Deutschland gilt als ein Land voller Bürokratie. Vielleicht sogar das Land der Bürokratie. Dementsprechend ist in Deutschland natürlich auch die Berufswelt und das Arbeitsleben gesetzlich geregelt. Dies trifft aber natürlich nicht nur bei Festangestellten, welche ausgelernt sind, zu. Auch eine betriebliche Ausbildung unterliegt Regeln und Gesetzen, die sowohl den Betrieb als auch den Azubi schützen, aber beide ebenso in die Pflicht nehmen. Das Gesetz, welches betriebliche Ausbildungen, Fortbildungen, Umschulungen und Berufsausbildungsvorbereitung regelt, nennt sich „Berufsbildungsgesetz“.

Für wen gilt das Gesetz?

Die ursprüngliche Fassung des Gesetzes stammt vom 14.08.1969 und es trat am 01.09.1969 in Kraft.

Das Berufsbildungsgesetz(BBiG) umfasst allerdings nicht alle anerkannten betrieblichen Ausbildungen. Einige Ausnahmen werden nur bedingt über das BBiG geregelt oder unterliegen komplett anderen Gesetzten.

Die erste Ausnahme ist direkt eine sehr große, denn Berufe, welche der Handwerksordnung unterliegen, müssen nur einige Paragrafen des BBiG beachten.

Pflegeberufe unterliegen dem Pflegeberufegesetz. Auch im Gesundheitsbereich ist die Anzahl an Ausnahmen hoch. Das Krankenpflegegesetz löst das BBiG für Gesundheits- und Krankenpfleger sowie Gesundheits- und Krankenpflegehelfer ab.  Eine Ausbildung zur  Hebamme bzw. zum Entbindungspfleger unterliegt dem Hebammengesetz. Masseur- und Physiotherapeutengesetz regelt die Ausbildungen für Physiotherapeuten. Und auch Notfallsanitäter und Altenpfleger haben eigene, nach ihrem Beruf benannte, Gesetze.

Auch die Schiffsfahrt stellt eine Ausnahme da. Ausbildungen auf Kreuzfahrtschiffen, welche nach dem „Flaggenrechtgesetz“ die Bundesflagge führen, unterliegen nicht dem BBiG. Zumindest, wenn es sich nicht um Schiffe der kleinen Hochseefischerei oder der Küstenfischerei handelt.

Was steht drin?

Das Berufsbildungsgesetz regelt alle wichtigen Punkte einer Ausbildung. Vielleicht die wichtigsten Fragen, welche das Gesetz klärt, sind:

Welche Ausbildungsberufe sind anerkannt?

Wer darf überhaupt ausbilden?

Was muss ein Ausbildungsbetrieb leisten bzw. über was muss er verfügen?

Welche Rechten und Pflichten hat der Betrieb, welche der Auszubildende?

Wie sieht die Ausführung der Zwischen bzw. Abschlussprüfungen aus?

Auch werden dort Regelungen für den Besuch der Berufsschule geklärt und auch die Vergütung einer Ausbildung hat ihren eigenen Paragrafen bzw. Absatz, welcher auch die Mindestvergütung und die mindestens geforderte Steigerung zwischen den Ausbildungsjahren festlegt.

Welche Pflichten und Rechte genau für Auszubildende und Betrieb gelten und was noch im Gesetz steht, werden wir bald in weiteren Artikeln aufgreifen.