Förderungen für Fort- und Weiterbildungen auf einen Blick

Fort- und Weiterbildungen sind wichtig oder werden es künftig noch mehr sein. Denn ständig kommen in der Arbeitswelt neue Errungenschaften, Tools und Techniken hinzu, die ein permanentes Lernen erfordern. Haben die Mitarbeiter zusätzlich noch eigene Interessen, beruflich weiter zu kommen, sollten sie sich dem Thema Fort- und Weiterbildungen unbedingt widmen. Dabei sollte es kein Hinderungsgrund mehr sein, dass diese Maßnahmen ihren finanziellen Wert haben.

Erstens investieren die Teilnehmer in ihre eigene Zukunft, wenn sie selbst für die Maßnahmen aufkommen, und zweitens gibt es nunmehr viele Möglichkeiten, dass viele Fort- und Weiterbildungen kostentechnisch übernommen werden. Darauf gehen die nachstehenden Ausführungen näher ein und geben einen weiten Überblick über die Wege zur Finanzierung.

Bildungsgutschein als erste Adresse

Der Bildungsgutschein gehört zur Bildungsoffensive der Bundesregierung. Das Hauptanliegen und die Förderfähigkeit sind in diesem Rahmen vorwiegend Weiterbildungen und Umschulungen. Die Agentur für Arbeit finanziert die Maßnahmen. Deswegen sollten die Interessenten bei ihr die Anträge für die einzelnen Maßnahmen stellen. Wichtig ist dabei zu wissen, dass die jeweilige Bildungsstätte für die Förderfähigkeit zugelassen sein muss. In der Regel weisen die Institute selbst darauf hin. Die Förderung ist dann gewährleistet, wenn folgende Voraussetzungen gegeben sind:

  • Die beantragende Person kann mit der Maßnahme eine mögliche oder sogar konkret drohende Arbeitslosigkeit abwenden.
  • Eine bestehende Arbeitslosigkeit kann durch die Maßnahme beseitigt werden.
  • Es ist mit der Maßnahme möglich, einen Berufsabschluss nachzuholen.

Als Resümee kann deswegen gezogen werden, dass es nicht nur Arbeitslose sind, die von der Förderfähigkeit profitieren. Selbst Mitarbeiter mit einem bestehenden Arbeitsverhältnis können es gezielt nutzen, um ihrer Karriere einen Aufschwung zu geben oder eine ganz neue Ausrichtung zu bekommen. Das ist dann interessant, wenn sie bemerkt haben, dass sie sich beispielsweise doch für einen ganz anderen Beruf interessieren und schon immer mal machen wollten.

Die Kostenübernahme der Maßnahme binden also die Lehrgangsgebühren und die Prüfungskosten ein. Des Weiteren könnten auch Unterrichtsmaterialien wie Bücher, Fahrkosten zur Bildungseinrichtung oder auch die Kinderbetreuungskosten nach Antragstellung sowie Genehmigung übernommen werden.

Fortbildung während einer Ausbildung

Die Agentur für Arbeit kann zusätzlich begleitende Maßnahmen während einer Ausbildung fördern. Dabei gilt es, nicht vorhandenes Wissen aufzufüllen, um den Auszubildenden besser zu befähigen. Beispiele für solche Förderungen sind zusätzliche Fachtheorie oder ein Sprachunterricht. Ziel ist es dabei, dass die Ausbildung bezogen auf den Ablauf und Abschluss erfolgreich gelingt. Diese Förderung muss der Antragsteller ebenfalls bei der Agentur für Arbeit bewilligen lassen.

Weiterbildungsprämie als nachträgliche Förderung

Die Weiterbildungsprämie ist als eine nachträgliche Förderung anzusehen. Denn erst nach dem erfolgreichen Abschluss einer Weiterbildung wird diese ausgezahlt. Hierbei ist entscheidend, dass der Lernende einen Ausbildungsberuf erlernt. Die Ausbildung sollte mindestens regulär 2 Jahre dauern. Für die Zwischenprüfung bei einer Kammer wie beispielsweise die IHK und einer gleichzeitigen Umschulung bekommt er eine Prämie in Höhe von 1.000 Euro. Für die Abschlussprüfung gibt es bei Bestehen nochmals zusätzlich 1.500 Euro. Die Nachweise darüber muss der Absolvent bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter einreichen.

Weiterqualifizierung – der Meister-BAföG

Der Meister-BAföG, wie er landläufig genannt wird, ist eigentlich der Aufstiegs-BAföG. Das trifft die Umschreibung auch exakter, denn der nun künftig Lernende hat bereits eine Ausbildung abgeschlossen und möchte sich durch eine neue Maßnahme weiterqualifizieren. Das soll ihm den tatsächlichen Aufstieg in dem bestehenden Betrieb oder später auch in einem neuen ermöglichen.

Ein Aufstiegs-BAföG ist also ähnlich wie jener, der von Studenten bekannt ist. Es ist nämlich das Ziel, dass die Lernenden einen günstigen Kredit bekommen, den sie sogar teilweise nicht ganz zurückzahlen müssen. Mit der Maßnahme sind übrigens mehr als 700 Maßnahmen in diesem Themenbereich zusammengefasst. Hiervon profitieren beispielsweise die folgenden Berufsgruppen in auszugsweiser Darstellung:

  • Meister/in,
  • Betriebswirt/in,
  • Techniker/in,
  • Fachwirt/in,
  • Erzieher/in, etc.

Der Aufstiegs-BAföG ist altersunabhängig. Deswegen kann jeder daran teilhaben. Mit dem Jahr 2020 gab es noch eine Reform, sodass statt 40% nun 50% an Lehrgangskosten übernommen werden. Der restliche Anteil wird dann über das Darlehen finanziert, welches soeben angesprochen wurde. Für dieses gilt, dass der Absolvent dieses nur zur Hälfte abzahlen muss, wenn er die Prüfung erfolgreich abgelegt hat. Strebt er eine Selbstständigkeit an und vollzieht sie auch, braucht er das Darlehen gar nicht zurückzahlen.

Anzumerken ist, dass hierfür allerdings nicht die Agentur für Arbeit beziehungsweise das Jobcenter zuständig sind. Der Interessent sollte sich dafür an die kommunalen Ämter für Ausbildungsförderung wenden. Diese findet er bei den Landkreisen oder den kreisfreien Städten.

Fortbildungen im reinen Interesse des Arbeitgebers

Von den Maßnahmen, die bereits genannt wurden, sollte jene nicht vergessen werden, die im reinen Interesse des Arbeitgebers liegen. Zwar können Unternehmen und auch die Mitarbeiter die oben genannten Anliegen bündeln und sich die Maßnahmen extern bezahlen lassen. Es gibt aber auch immer noch viele Fort- und Weiterbildungen, die aus strategischen und somit internen Gründen für ein Unternehmen wichtig sind. Dabei sind dann die Kosten alleine vom Arbeitgeber zu tragen, der zudem weiterhin das reguläre Gehalt an den Mitarbeiter auszahlt.

Es profitieren beide Parteien davon. Damit das aber so bleibt und der Mitarbeiter nicht nach erfolgreicher Weiterbildung aus dem Unternehmen ausscheidet, wird oftmals eine Vereinbarung über die Firmenförderung abgeschlossen. Diese beinhaltet beispielsweise, dass der Mitarbeiter nach Abschluss mindestens 5 Jahre im Unternehmen bleiben muss, damit er die Maßnahme nicht zurück zu zahlen braucht. Scheidet er vorher aus, werden die Kosten dann anteilig aufgesplittet, die sich zum Beispiel in Stufen je Jahr darstellen. Beispiele für solche Maßnahmen, die im Interesse des Unternehmens sein könnten, sind:

  • Programmierungskurs als Fortbildungsmaßnahme für Ingenieure
  • Fachweiterbildung zum Intensiv-Pfleger (-in),
  • Systemische Familientherapie als Weiterbildung für Psychologen (-innen) oder Sozialarbeiter (-innen),
  • Weiterbildung zum Sicherheitsbeauftragte(n), etc.

Fazit der Fördermöglichkeiten

Fort- und Weiterbildungen sind für Mitarbeiter und Unternehmen gleichermaßen wichtig. Sie sollten stets angestrebt und durchgeführt werden. Bei dem Dschungel an Fördermöglichkeiten haben beide Parteien oftmals das Glück, dass viele oder sogar die ganzen Kosten übernommen werden. Das sollte jedoch kein Motivations- oder auch Hinderungsgrund sein, wenn es nicht so wäre. Denn jede Maßnahme sichert automatisch das Weiterkommen eines Mitarbeiters und des Unternehmens zugleich.