Mindestlohn im Praktikum

Seit dem 01. Januar 2019 liegt der Mindestlohn bei 9,19€ pro Stunde. Dies gilt grundsätzlich auch erst einmal für Praktikanten, allerdings mit vielen Ausnahmen. Es kommt immer darauf an, zu welchem Zweck man ein Praktikum absolvieren möchte und wie lange es andauert.

Wann muss nicht vergütet werden?

Während der Studienzeit, muss in der Regel mindestens ein Pflichtpraktikum absolviert werden. Auch wenn dieses Praktikum ein halbes Jahr andauert, ist der Arbeitgeber dieses Praktikums nicht dazu verpflichtet, eine Vergütung auszuzahlen. Auch Personen, die ein Praktikum anstreben um den jeweiligen Bereich auszuprobieren, da sie Interesse an einer Ausbildung haben, müssen nicht vergütet werden. Generell müssen Arbeitgeber nicht vergüten, wenn man im Anschluss einen Beruf in diesem Bereich anstrebt.

Steht man kurz vor dem Abitur und strebt ein Studium an, ist es sinnvoll, auch in diesem Fall vorher ein kurzes Praktikum anzugehen. Allerdings wird auch das nicht zwangsvergütet – hier gilt das gleiche Prinzip wie vor einer Ausbildung. Genauso wenig wird ein Pflichtpraktikum in der Schule bezahlt, es sei denn, der Arbeitgeber erklärt sich freiwillig bereit dazu.

All das gilt, weil die Einarbeitung eines Praktikanten Zeit und Geld kostet, während der Praktikant zu Beginn nichts oder nur recht wenig zum Unternehmen beiträgt.

Wann gilt der Mindestlohn?

Auch bei freiwilligen Praktika ohne gewisse Absichten, muss nicht gleich vergütet werden. Erst wenn das Praktikum länger als drei Monate anhält, greift das Mindestlohngesetz. In solch einem Fall ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, mindestens 9,19€ pro Stunde zu bezahlen. Einzige Ausnahme gilt bei Langzeitarbeitslose, welche erst nach sechs Monaten vergütet werden müssen.

Zudem spielt das Alter eine Rolle: Der Mindestlohn gilt nur für Volljährige. Aber auch hier gibt es eine Ausnahme: Verfügt der Praktikant über eine abgeschlossene Berufsausbildung, muss vergütet werden.

 

Grundsätzlich sind aber viele Arbeitgeber bereit, auch bei nicht Mindestlohn pflichtigen Praktika aus Kulanz zu vergüten. Das bringt in der Regel mehr Anfragen ein und auf lange Sicht gesehen, kann es dem jeweiligen Betrieb Festanstellungen bescheren.