Versicherungsschutz im Praktikum: Das sollten Sie wissen

Viele Eltern und Betroffene denken gar nicht daran, dass man als Praktikant auch einen entsprechenden Versicherungsschutz braucht. Wenn im Fall der Fälle etwas schiefgeht, ist der Schreck umso größer. Doch das muss nicht sein! Informieren Sie sich hier rechtzeitig und seien Sie über alle wichtigen Fakten im Bilde. Generell gilt: Es gibt verschieden Praktika, für welche jeweils eigene Regeln gelten.

Wichtige Vorüberlegungen

In einem ersten Schritt sollten Sie sich überlegen, um welche Art des Praktikums es sich handelt. Zum einen gibt es in Deutschland die freiwilligen Praktika und zum anderen solche, die entweder von der Schule oder von der Hochschule aus vorgeschrieben werden. In die weiteren Überlegungen fließen dann erst mit ein, wo das Praktikum absolviert wird. Allgemeingültige Tarife sind sinnvoll, doch es gibt auch spezielle Versicherungen für den Einzelhandel.

Ein vorgeschriebenes Praktikum kann einen Teil einer Ausbildung darstellen. Während verschiedener Studiengänge müssen zum Beispiel ein langes oder mehrere kurze Praktika absolviert werden. Auch das Zwischenpraktikum während des Studiums kann erforderlich werden – dieses dauert in der Regel ein ganzes Semester. Für diese Form des Praktikums besteht keine unbedingte Pflicht, sich separat versichern zu lassen. Hier spielt es auch keine Rolle, ob der Praktikant gegen ein Entgelt arbeitet und wie hoch der Lohn ist.

Wichtige Versicherungen für das Zwischenpraktikum

Wie oben bereits angedeutet, müssen sich Menschen in einem Alter von unter 25 Jahren keine Gedanken machen. Sowohl die Unfallversicherung, als auch die Krankenversicherung sind über die Eltern mit abgedeckt. Voraussetzung dafür ist es natürlich, dass die Studenten familienversichert sind. Zusätzlich kann entweder eine Haftpflicht speziell für den Praktikanten abgeschlossen werden oder der Betroffene wird in die Haftpflicht der Eltern aufgenommen. Das geschieht allerdings nicht automatisch, sondern muss der Versicherung ausdrücklich mitgeteilt werden.

Bezahltes bzw. unbezahltes Vorpraktikum oder Nachpraktikum

Auch in diesem Fall sind Praktikanten bei den Eltern mitversichert, wenn es um die Krankenversicherung geht. Ist der Praktikant allerdings älter als 25 Jahre, so muss er ebenso in die Kassen einzahlen, als handle es sich um einen ganz normalen Beruf. Der Pflichtbetrag wird zur Hälfte vom Arbeitnehmer getragen. Ist das Praktikum nicht bezahlt, so muss der Praktikant sich auf eigene Kosten krankenversichern. Gleiches gilt für die Unfallversicherung. Unabhängig von der Bezahlung gilt auch beim Vor- oder Nachpraktikum: Eine Haftpflichtversicherung ist dringend notwendig!

Praktikum im Ausland

Hier handelt es sich um einen Sonderfall. Für die meisten Länder ist es ratsam, dass über die gesetzliche oder über die private Krankenversicherung geregelt wird, dass der Praktikant auch im Ausland geschützt wird. Zu diesem Zweck muss bei den meisten Anbietern eine separate Krankenversicherung für das Ausland abgeschlossen werden. Die Kosten hierfür richten sich nach dem Tarif und der Dauer des Aufenthalts. Damit auch eine adäquate Unfallversicherung besteht, sollten sich Praktikanten nach einer privaten Unfallversicherung speziell für das Ausland umsehen. Diese beschert zwar Mehrkosten, hilft aber im Fall der Fälle weiter und verhindert hohe Folgekosten. Die Haftpflichtversicherung sollte entweder über die Eltern oder auf den eigenen Namen abgeschlossen werden.

Schulpraktikum auch ohne Versicherung möglich

Da die Praktika, welche von der Schule aus stattfinden und nur eine oder zwei Wochen dauern, in der Regel nicht bezahlt werden, gilt hier keine besondere Pflicht zur Versicherung. Selbst dann, wenn der Betrieb ein kleines Taschengeld auszahlt, müssen Schüler weder separate Beiträge für die Krankenversicherung noch für die Unfallversicherung zahlen. Die Unfallversicherung gilt allerdings nur für den Weg zum Praktikum hin sowie direkt am Arbeitsplatz.